Abrechnung und Bezahlung

Abrechnung der tierärztlichen Leistungen

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach den Vorgaben der aktuellen Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT), die zum 22. November 2022 in Kraft getreten ist. Da dies die erste umfassende Anpassung der GOT seit 23 Jahren darstellt, bringt sie einige Veränderungen mit sich, die jedoch dringend nötig waren, um weiterhin eine angemessene medizinische Versorgung der tierischen Patienten gewährleisten zu können. Der Grundpreis für tierärztliche Leistungen steigt im Schnitt um ca. 20%, daher ist es sicher ratsam, über den Abschluss einer Tierkrankenversicherung nachzudenken, wie es z.B. in vielen unserer Nachbarländer bereits weit verbreitet ist.

Im Folgenden einige konkrete Hinweise:

Die einzelne Leistung kann stufenlos mit dem Ein- bis Dreifachen des jeweiligen Gebührensatzes berechnet werden. Welcher Satz ausgewählt wird, hängt vor allem von den Umständen des Falles ab, insbesondere der Schwierigkeit, dem Zeitaufwand, dem eingesetzten Equipment und den örtlichen Verhältnissen. Für geplante Untersuchungen oder Beratungen rechne ich in der Regel maximal den zweifachen Satz ab. Dies ist durch meine langjährige Erfahrung, das Angebot von weiterführender Spezialdiagnostik auf Klinikniveau inklusive dem dafür erforderlichen zeitlichen Aufwand und den Einsatz von High-End-Geräten zu begründen.

Zudem muss pro Anfahrt ein Wegegeld von 3,50 € pro Doppelkilometer, insgesamt jedoch mindestens 13,- € (jeweils zuzüglich MwSt.) abgerechnet werden. Diese Fahrtkosten können bei Terminen in nah beieinander liegenden Ställen ggf. aufgeteilt werden. Bei Terminen, die nicht dringend sind, kann ich das bei der Terminplanung gerne mit einbeziehen.

Im Rahmen von Notfalluntersuchungen und -behandlungen außerhalb der normalen Praxiszeiten muss mit dem Zwei- bis Vierfachen des jeweiligen Gebührensatzes abgerechnet werden, zudem wird laut GOT eine Notdienstgebühr von 50,- € (netto) fällig.

Eine Neuerung durch die GOT-Anpassung ist die verpflichtende Berechnung einer Hausbesuchsgebühr von 34,50 € (netto) pro Tierbesitzer.

Für größtmögliche Transparenz nenne ich Ihnen bei geplanten Untersuchungen gerne die ungefähren Kosten vorab. Dabei handelt es sich aber immer nur um eine grobe Schätzung, da je nach Befund vor Ort weitere oder andere Untersuchungen nötig werden können.

Bezahlung

In der Regel erfolgt die Bezahlung direkt im Anschluss an die Untersuchung oder Behandlung bequem vor Ort mittels EC-Karte.

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